Teilnahmebedingungen

 

Die Teilnahme an der „Refer-a-Friend-Aktion“ von ONE HIRING GmbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Aktionszeitraum

Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 01. Juni 2023 und gilt bis auf Widerruf.

Teilnahmebedingungen

Die Aktion ist für alle registrierten Nutzer der Talent Acquisition Plattform von ONE HIRING offen. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen die Kandidaten das Online-Formular zur Übermittlung der Daten des Referrals nutzen und die erforderlichen Informationen über ihren Freund oder ihre Freundin, die im Finance-Bereich tätig sind, bereitstellen. Die empfohlene Person muss binnen sechs Monate an ein anderes Unternehmen vermittelt werden. Als Beleg gilt die Unterschrift des Arbeitsvertrages. Zudem ist ausschlaggebend, dass die empfohlene Person die neue Stelle antritt.

Für jede erfolgreiche Vermittlung eines Referrals erhält der Teilnehmer eine Prämie von 2.500 Euro. Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn der die empfohlene Person binnen sechs Monate nach Wieterleitung an ein anderes Unternehmen vermittelt und eingestellt wird. Es besteht keine Beschränkung für die Anzahl der Empfehlungen, die ein Teilnehmer während des Aktionszeitraums aussprechen kann.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Die Teilnehmer müssen die Datenschutzbestimmungen unserer Talent Acquisition Plattform akzeptieren, um an der Aktion teilnehmen zu können.

Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig und kostenlos. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Prämie ist nicht möglich.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligte Personen und Mitarbeitende des Betreibers ONE HIRING sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Aktion, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.

Aktion, Benachrichtigung und Erhalt

Aktion: Refer-a-Friend
Alle teilnehmenden Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Prämie von 2.500€. Die Auszahlung erfolgt nach Unterschrift des Arbeitsvertrages mit dem über ONE HIRING vermitteltem Unternehmen und Unterzeichnung der Vereinbarung inklusive Übermittlung der Kontodaten und zusätzlicher Informationen. Es steht der teilnehmenden Person frei, diesen Betrag in eigenem Ermessen zu verwenden. Für eine etwaige Versteuerung dieses Betrages ist der Teilnehmende selbst verantwortlich.

Beendigung der Aktion

ONE HIRING behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

Datenschutz

Für die Teilnahme an der Aktion ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse, so wie Daten zu Beschäftigungsverhältnissen in der Vergangenheit. wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Betreiber weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Website www.onehiring.com. Die Aktion des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.